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Der Auftraggeber

Alle Personen, die es wünschen, können sich allein oder im Zusammenschluss mit anderen (was empfohlen wird) an einen Vermittler wenden, der ihnen dabei hilft, die Verantwortung für einen Auftrag zur Schaffung eines Kunstwerks zu übernehmen.

Es steht ihnen also zu, ihre Wünsche und Beweggründe zu formulieren, warum sie einen Künstler beauftragen wollen. Daraufhin können sie direkt mit ihm sowie mit allen weiteren Personen, die von ihrer Initiative betroffen sind, über das Projekt diskutieren. Die Auftraggeber müssen auch mithilfe des Vermittlers zu gegebenem Zeitpunkt die technischen und administrativen Einschränkungen darlegen, wie z.B. den finanziellen Rahmen, den der Künstler zu berücksichtigen hat.

Die Auftraggeber sind für die Integration des Kunstwerks in die Gemeinschaft verantwortlich, für die es vorgesehen ist, und sind rechenschaftspflichtig für die finanzielle Investition, die von der Gemeinschaft zur Schaffung des Werks getragen wird.

Der Auftraggeber kann keine Rechtsperson, d.h. keine Institution, Firma usw. sein, da das Entstehen eines Dialogs und die Übernahme von Verantwortung notwendigerweise an Einzelpersonen gebunden sind. Sofern die Auftraggeber innerhalb einer Organisation handeln, benötigen sie die vorherige Zustimmung der rechtlich verantwortlichen Personen. Letztere können sich mit den Auftraggebern zusammenschließen und zur Vermittlung innerhalb ihrer Organisation beitragen.